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   BGH, 26.05.1995 - 4 StR 266/95   

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https://dejure.org/1995,4845
BGH, 26.05.1995 - 4 StR 266/95 (https://dejure.org/1995,4845)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1995 - 4 StR 266/95 (https://dejure.org/1995,4845)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1995 - 4 StR 266/95 (https://dejure.org/1995,4845)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Scheinaufkauf - Scheinaufkäufer - Verdeckter Ermittler - Polizei - Betäubungsmittel - Erweiterter Verfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 33; StGB § 73d

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 540
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Auszug aus BGH, 26.05.1995 - 4 StR 266/95
    An diesem Geld hat der Angeklagte kein Eigentum erworben (BGHSt 31, 145, 148).
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 632/94

    Verfall - Scheingeschäft mit Polizei

    Auszug aus BGH, 26.05.1995 - 4 StR 266/95
    Vielmehr steht es nach wie vor der Polizei zu, an die es herauszugeben ist (Senatsbeschluß vom 29. November 1994 - 4 StR 632/94; Körner BtMG 4. Aufl. § 33 Rdn. 61 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Auch nahmen die Gerichte in den zu § 33 Abs. 1 BtMG veröffentlichten Entscheidungen regelmäßig - wie das Landgericht im Ausgangsverfahren - an, die für verfallen erklärten Vermögenswerte stammten ihrerseits aus Betäubungsmittelstraftaten (vgl. die bei Gradowski/Ziegler, Geldwäsche, Gewinnabschöpfung, 1997, S. 82 ff. referierten Fälle sowie BGH, NStZ 1995, S. 540; StV 1995, S. 633; NStZ-RR 1998, S. 297; NStZ 2001, S. 531; NStZ-RR 2003, S. 75; OLG Stuttgart, NJW 2000, S. 2598, 2599).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 3 Ws 860/05

    Anordnung des erweiterten Verfalls nach Tod des Täters und Eigentumsübergang auf

    Im Hinblick darauf, dass eine Verfallsanordnung nur in Betracht kommt, wenn der Adressat (§ 73 Abs. 1, Abs. 2 StGB) bzw. der Dritte im Sinn des § 73 Abs. 4 StGB Eigentümer oder Rechtsinhaber des Gegenstandes ist, gibt es lediglich drei Fallkonstellationen, in denen der Verfall angeordnet werden kann (BGH, NStZ 1995, 540; Schönke/Schröder, a.a.O. § 73 Rdnr. 18).
  • LG Kiel, 23.12.1998 - 31 Qs 46/98

    Aufrechterhaltung einer zulässigerweise erfolgten Beschlagnahme als dinglicher

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes findet wegen des Verstoßes gegen das gesetzliche Verbot des Betäubungsmittelgesetzes nach § 134 BGB kein Eigentumsübergang statt, wenn Geld zur Bezahlung von Rauschgift hingegeben wird (BGB St 31, 145, 148; BGHR Strafsachen § 73 StGB Anspruch 3; NStZ 1995, 540).
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